Änderungen für Diätköche

Das Inverkehrbringen von Salatrims als neuartige Lebensmittelzutaten für brennwertverminderte Back- und Süßwaren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates ist genehmigt.

Die Salatrims sind eine Gruppe kalorienreduzierter Triglyzeride mit 6 Kcal/g bzw. 25kJ/g. Sie können als Fettersatzstoffe verwendet werden und führen bei übermäßigem Verzehr zu Magen- und Darmbeschwerden. Die gesetzliche Kennzeichnung ist „brennwertgemindertes Fett (Salatrims)“ mit dem Hinweis „kann bei übermäßigem Verzehr zu Magen- und Darmbeschwerden führen“. Ferner muss darauf hingewiesen werden, dass das Produkt nicht für Kinder bestimmt ist. Die Änderungen des Nährstoffgehaltes bei Salatrims sind besonders für Diabetiker und Hersteller von diabetischen Lebensmitteln von Bedeutung.

Es müssen bei der Verarbeitung besondere Kennzeichnungselemente beachtet werden. Weiterhin streben verschiedene neuartige Lebensmittelzutaten in Kürze auf den deutschen Markt und müssen bei der Nährwertberechnung unbedingt beachtet werden.

Die Änderung der Diätverordnung verlangt z.B. eine Analyse der Brennwerte, die bei der Abgabe an den Verbraucher angegeben werden muss. Hierbei müssen wichtige gesetzliche Regeln berücksichtigt werden.
 

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