Inhalt der Personalschulungen
Einführung in die Problematik Bauliche Anforderungen Anforderung an Bedarfsgegenstände Mikrobiologie Lebensmittellagerung Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel Havarie- und Krisenmanagement mikrobielle Eigenkontrollen Reinigung und Desinfektion Personalhygiene Produkthygiene Betriebshygiene Schädlinge Gefahrenanalysen Dokumentation gesetzliche Grundlage seit 2006
Auf Wunsch können Stärken und Schwächen des Unternehmens in die Schulung eingearbeitet werden. Die Weiterbildung zeichnet sich durch Praxisnähe und produktspezifische Informationen aus. Schulungsauszüge für besondere Aufgabengebiete der Mitarbeiter haben beste Ergebnisse gezeigt.
Wir helfen Ihnen bei den umfangreichen Änderungen im Lebensmittelrecht
Es gibt es umfangreiche Änderungen im Lebensmittelrecht. Mit dem Ziel, das Hygienerecht zusammenzufassen, es übersichtlicher, einfacher und schlüssiger zu gestalten, hat im April 2004 die Europäische Kommission ein umfassendes Paket zur Neuordnung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygiene- und Veterinärrechts in Form von vier Verordnung veröffentlicht. Diese sind seit dem 01.01.2006 anzuwenden.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die weitgehende Aufhebung von spezialrechtlichen Vorschriften und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002. Die EU-Basis-Verordnung bildet die Grundlage für die neuen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Mit ihr werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts festgelegt. Sie sieht die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor und hält Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest.
Des weiteren ersetzt das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) seit dem 7.9.2005 das ehemalige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
In dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts werden erstmals Futtermittel (LFGB) als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese Kette einbezogen. Deshalb wird in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt.
Das Wichtigste in Kürze:
- EU-Basis-Verordnung trat am 01. Januar 2005 in allen Teilen in Kraft
- mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches (LFGB) trat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) außer Kraft
- Seit 01.01.2006 Anwendung der EU Hygiene- Verordnungen
- Durch die unmittelbar geltenden EU-Verordnungen wird das nationale Hygienerecht weitgehend ersetzt.
- Es wird die allgemeine Hygiene-Verordnung einheitlich gelten von der Urproduktion bis zur Abgabe an Verbraucher
- Die "Leitlinien für eine gute Hygiene-Praxis" der einzelnen Branchen gewinnen an Bedeutung.
- Festschreibung der Dokumentationspflicht für die Eigenkontrollmaßnahmen (ausgenommen die Urproduktion)
- Die Rückverfolgbarkeit ist ein wichtiger und schwieriger neuer Bereich. Er verlangt eine systematische Erfassung aller Lebensmittel seit 01.01.2005.
- Herstellung zusammengesetzter Erzeugnisse mit Zutaten tierischen Ursprungs wird nicht mehr zulassungspflichtig
- Vereinheitlichung der Identitätskennzeichen für zugelassene Betriebe
- Einheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung mit Anhängen zu allgemeinen Hygienevorschriften und für die Primärproduktion und für sonstige Betriebstätten
- Ergänzend zur Lebensmittelhygiene-Verordnung gibt es für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten eine Verordnung mit spezifische Hygienevorschriften (gilt ausschließlich für unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie für Lebensmittel, die aus der Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer Erzeugnisse hervorgegangen sind)
- Lebensmittelunternehmen, die diesen spezifischen Vorschriften unterfallen, sind zulassungspflichtig.
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