Für die Lieferanten von Eigenmarken bietet der Lebensmitteleinzelhandel einen einheitlichen Standard.

Zu viele Lebensmittelskandale haben den Verbraucher stark verunsichert und kosten den Einzelhandel sehr viel Geld. Es werden einigen Jahren Produktrückrufe unter Nennung des Namens des Herstellers und der genauen Produktbeschreibung veröffentlicht
z. B. über

www.lebensmittelwarnungen.de.

Die deutschen Einzelhändler haben für die Auditierung von Eigenmarken den IFS- International Food Standard erarbeitet. Er wurde in die Bundesvereinigung deutscher Handelsverbände (BDH) e.V. eingebracht und hier vom kompletten deutschen Handel akzeptiert. Nahezu alle großen Handelsketten fordern nun von ihren Lebensmittelproduzenten diese Kriterien umzusetzen und sich nach diesem IFS Standard zertifizieren zu lassen.
Seit 2017  ist die Version IFS 6.1 veröffentlicht.
Eine Änderung gibt es bei der Punktebewertung. Bei der A, B und C Bewertung liegen die Punkte bei 20, 15, 5 Punkten. Bei einer D Abweichung werden 20 Minuspunkte vergeben. In den Checklisten wird der Schwerpunkt mehr auf die Wirksamkeitsprüfung  und weniger auf die Dokumentation gelegt. Wie bisher gibt es 10 KO Kriterien.
Seit 2017 werden die Audits nicht mehr Tag genau angekündigt. Dies war bisher schon mit Audits (Food Check)  möglich.

Ziel ist es, mehr Transparenz, Sicherheit und Hygiene innerhalb der Lebensmittelkette zu erzeugen. Die Struktur des IFS hat Grundzüge  zu der DIN EN 9001:2015.
Der IFS Standard hat folgende Struktur: 

  1. Unternehmensverantwortung
  2. Qualitäts- und Lebensmittelsicherheits-/ Managementsystem (QMS)
  3. Ressourcenmanagement
  4. Planung des Herstellungsprozesses
  5. Messungen, Analysen, Verbesserungen
  6. Produktschutz (food difense) externe Kontrollen

Im Kapitel Unternehmensverantwortung gibt es Vorgaben für die Unternehmenspolitik, Struktur und Kundenorientierung.

In dem Kapitel Qualitätsmanagementsysteme (QMS) ist das gesamte HACCP System definiert. Auch die Dokumentationspflicht ist ein wichtiger Bestandteil.

In dem Bereich Ressourcenmanagement fließen auch der Bereich Personalhygiene und die gesetzlichen Bestimmungen z. B. die Lebensmittelhygiene-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz ein.

Das größte Kapitel ist die Planung des Herstellungsprozesses mit den detaillierten Anforderungen an Betriebsräume und der Umgang mit Lebensmitteln, Rohstoffen und Verpackungsmaterialien. Auch das Abfallmanagement und das Schädlingsmonitoring etc. werden berücksichtigt.

Die Rückverfolgbarkeit aller Chargen ist ein zentrales Thema und wird seit 2005 auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Unternehmen müssen sich also ein logisches System aufbauen. Hierbei sollte eine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel vom Landwirt bis zum letzten Verarbeiter gewährleistet werden.

In dem Kapitel Messung, Analyse, Verbesserung werden die Produkt- und Prozessparameter hinterfragt. Die Kontrolle der Produktkontamination und mögliche Rückrufe von nicht konformen Erzeugnissen sind wichtiger Bestandteil.

Das Kapitel Produktschutz (food difense) externe Kontrollen beschäftige sich mit dem Produktschutz, der eine absichtliche Veränderung der Produkte darstellt, die die Lebensmittelsicherheit betreffen kann (z.B. Sabotage).

Auch der Ablauf der Audits und die Bewertung ist wieder klar geregelt. Den Auditoren stehen für die Beurteilung der eingehaltenen Vorgaben vier abgestufte Bewertungen zur Verfügung.

Das Sachverständigenbüro Tannenberg ist für diesen Bereich ein kompetenter Ansprechpartner. Es können  branchenspezifische Lösungen mit der Feinjustierung auf Ihr Unternehmen kostengünstig angeboten werden. Gerne bin ich bereit, Ihr Unternehmen auf diesen neuen Standard vorzubereiten oder zu begleiten.

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