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Für die Lieferanten von Eigenmarken bietet der Lebensmitteleinzelhandel einen einheitlichen Standard.
Zu viele Lebensmittelskandale haben den Verbraucher stark verunsichert. Die deutschen Einzelhändler haben für die Auditierung von Eigenmarken den IFS- International Food Standard erarbeitet. Er wurde in die Bundesvereinigung deutscher Handelsverbände (BDH) e.V. eingebracht und hier vom kompletten deutschen Handel akzeptiert. Nahezu alle großen Handelsketten fordern nun von ihren Lebensmittelproduzenten diese Kriterien umzusetzen und sich nach diesem IFS Standard zertifizieren zu lassen. Ab dem 01.01.2008 wird die überarbeitete Version 5.0 mit nun 10 “KO- Punkten” und einem geringeren Fragenumfang als die Altversion beim Audit berücksichtigt. Die alte Version (4.0) hatte den auditierten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und z.T. neue Kunden gebracht.
Ziel ist es, mehr Transparenz, Sicherheit und Hygiene innerhalb der Lebensmittelkette zu erzeugen. Die Struktur des IFS hat Grundzüge zu der DIN EN 9001:2000. Der IFS Standard hat folgende Struktur:
- Unternehmensverantwortung
- Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Ressourcenmanagement
- Herstellungsprozess
- Messungen, Analysen, Verbesserungen
Im Kapitel Unternehmensverantwortung gibt es Vorgaben für die Unternehmenspolitik, Struktur und Kundenorientierung.
In dem Kapitel Qualitätsmanagementsysteme (QMS) ist das gesamte HACCP System definiert. Auch die Dokumentationspflicht ist ein wichtiger Bestandteil.
In dem Bereich Ressourcenmanagement fließen auch der Bereich Personalhygiene und die gesetzlichen Bestimmungen z. B. die Lebensmittelhygiene-Verordnung und das Infektionsschutz- gesetz ein.
Das größte Kapitel ist der Herstellungsprozess mit den detaillierten Anforderungen an Betriebsräume und der Umgang mit Lebensmitteln, Rohstoffen und Verpackungsmaterialien. Auch das Abfallmanagement und das Schädlingsmonitoring etc. werden berücksichtigt.
Die Rückverfolgbarkeit aller Chargen ist ein zentrales Thema und wird seit 2005 auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Unternehmen müssen sich also ein logisches System aufbauen. Hierbei sollte eine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel vom Landwirt bis zum letzten Verarbeiter gewährleistet werden.
In dem Kapitel Messung, Analyse, Verbesserung werden die Produkt- und Prozessparameter hinterfragt. Die Kontrolle der Produktkontamination und mögliche Rückrufe von nicht konformen Erzeugnissen sind wichtiger Bestandteil.
Auch der Ablauf der Audits und die Bewertung ist wieder klar geregelt. Den Auditoren stehen für die Beurteilung der eingehaltenen Vorgaben vier abgestufte Bewertungen zur Verfügung.
Das Sachverständigenbüro Tannenberg ist für diesen Bereich ein kompetenter Ansprechpartner, da wir uns seit Jahren mit den gesetzlichen Grundlagen und Qualitätsmanagement professionell beschäftigen. Wir können Ihnen branchenspezifische Lösungen mit der Feinjustierung auf Ihr Unternehmen kostengünstig anbieten. Gerne sind wir bereit, Ihr Unternehmen auf diesen neuen Standard vorzubereiten oder zu begleiten.
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